„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“ (§ 5 BG „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“). Der sichere Zustand ist vorhanden, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel so beschaffen sind, dass von ihnen bei ordnungsgemäßem Bedienen und bestimmungsgemäßer Verwendung weder eine unmittelbare (z.B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z.B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für den Menschen ausgehen kann
(DA zu § 4 Abs. 2 BGV A3).
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungseinflüsse (z.B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung) nachteilig beeinflusst werden
(Auszug aus DA zu § 4 Abs. 3 BGV A3).
Die Prüfung umfasst die Sichtkontrolle sowie – je nach Gerätetyp – folgende Messungen:
Die Dokumentation erfolgt für Sie in schriftlicher Form und der Prüfling wird mit einer Prüfplakette versehen. Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten Prüffristen zwischen 6 und 24 Monaten.
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